Fetzenmarkt am 07.07.2012
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News

Feuerwehrausflug Amsterdam

Das war mal ein perfekter Feuerwehrausflug!

Von Donnerstag, 03.05. bis Sonntag, 06.05.2012 waren wir in Amsterdam.

Eine faszinierende Stadt, die auch jedem unserer unterschiedlichen Teilnehmer (zwischen 18 und 72 Jahren) etwas lieferte.

- hier einige Impressionen:

Amsterdam2012_026

 

Am Flughafen ganz inkognito mit Lederner und orangen Leiberl,...

 

Amsterdam2012Tschecherl

In einem der unzähligen Lokalen der Stadt,...

Amsterdam2012SupperlBrille

.... ohne Worte,....

Amsterdam2012Stadtfuehrung

... auch eine Stadtführung durfte nicht fehlen,...

Amsterdam2012PauliHeinToni

Amsterdam2012Niczeigt

SawatzkiSpiderman

... unser jüngster mit der Spinne,...

Amsterdam2012Grachtenfahrt

Die Grachtenfahrt ging einigen auf den Magen, war aber toll,...

2012_05Amsterdam069

Im Land der Tulpen am Keukenhof,...

2012_05Amsterdam045

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2012_05Amsterdam253

 

Füllen von privater Badewannen und Ähnlichen

Information bezüglich privater Nutzung von Hydranten und füllen von Schwimmbädern und dergleichen.

 

Hydranten sind Einrichtung der Gemeinde zur Sicherstellung des nötigen Löschmittelbedarfs von Objekten und Siedlungen.

Hydranten dürfen nur von Befugten geöffnet werden. Diese Personen wissen, um ein Beispiel zu nennen,  das Hydranten immer ganz geöffnet und geschlossen werden müssen um ein Unterschwemmen über die innere Entleerung zu verhindern.

Abgesehen von Pkt. 1 muss auch die Gemeinde, im Besonderen der Wassermeister verständigt werden. Hier geht es um Druckverluste und Freisetzung fester Stoffe in der Rohrleitung. Den Nachbarn gefällt es bestimmt nicht, wenn sie unter der Dusche stehen und auf einmal kein Wasser mehr kommt bzw. sich die nächsten 1 bis 2 Wochen Schwebestoffe im Trinkwasser befinden.

Lt. dem steirischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz vom 18.02.2012 werden bei missbräuchlicher Verwendung von Alarm- und Löscheinrichtungen, sowie Behinderung der Feuerwehr bei Einsatz und Übungstätigkeiten, Ordnungsstrafen der BH in Höhe von bis zu 10.000€ erteilt. Diese Bußgelder fließen in vollem Umfang dem Feuerwehrbudget der jeweils zuständigen Feuerwehr zu.

 

Landesgesetzblatt vom 17.02.2012

 
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