Fetzenmarkt am 07.07.2012
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Informationen Brand- und Zivilschutz

Auf dieser Seite können Sie sich über Dinge informieren, die sie schon immer wissen wollten.

Sollte eine Frage trotzdem nicht ausreichend beantwortet werden, senden sie uns ein Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. !

 

 

_ Sicheres Grillen

Den Griller standsicher aufstellen (auf harten ebenen Boden achten).

Holzkohlengriller wegen der Gefahr des Funkenfluges windgeschützt aufstellen.

Genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen einhalten (mind. 5 Meter).

Vorsicht mit flüssigen Grillanzündern! Relativ ungefährlich sind einzeln verpackte Zündwürfel, sowie die Verwendung von Papier und Holzspänen.

Niemals Benzin oder Brennspiritus nachgießen, Stichflamme und Explosionen können zu schweren Verbrennungen führen.

Feuerstelle nie unbeaufsichtigt lassen. Besonders für Kinder ist das Feuer ein magischer und auch sehr gefährlicher Anziehungspunkt.

Handschuhe und Grillbesteck sollte man nicht nur besitzen, sondern auch verwenden.

Ein Kübel Wasser und eine Wolldecke (keine Kunstfaser) sollten als Löschhilfe immer bereitstehen.

Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, den Betroffenen am Fortlaufen hindern (Schockreaktion), ihn am Boden wälzen oder mit einer Decke das Feuer absticken.

Kleine Brandwunden unter fließendes kaltes Wasser halten. Mit Wundtüchern steril abdecken. Keine Hausmittel, wie Öl, Mehl, etc. auf die Brandwunde geben, keine Medikamente verabreichen.

 

_ Brandgefährliche Arbeiten

Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern

Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel, deren Dämpfe schwerer als Luft und explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist daher im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunter liegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu achten:

- Während der Arbeit immer gut lüften

- Keine Lichtschalter betätigen 

- Nicht rauchen

- Kein Feuer und offenes Licht verwenden

- Keine Heiz- und Trocknungsgeräte in Betrieb nehmen

- Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen

Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohrleitungen, Warmwasserheizkörper u.ä. nur vom Fachmann auftauen lassen. Muss dazu mit offener Flamme gearbeitet werden, sind vor Arbeitsbeginn die Arbeitsstellen von allen brennbaren Materialien freizumachen und Kleinlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeit sind die Arbeitsstellen mehrfach zu kontrollieren.

Heißarbeiten

Unter Heißarbeiten sind brandgefährliche Tätigkeiten zu verstehen, die mit offener Flamme durchgeführt werden oder bei deren Durchführung zündfähige Funken entstehen. Sie sind immer wieder Ursache für Brände mit hohen Schäden.

Zu diesen brandgefährlichen Tätigkeiten zählen:

- Löten

- Autogen- und Elektroschweißen

- Autogenes Schneiden

- Schleifen und Trennschleifen

- Flämmen

Die Gefahr der unbeabsichtigten Zündung brennbarer Stoffe ist nicht nur in der näheren und weiteren Umgebung der Arbeitsstelle, sondern auch in darunter und darüber liegenden Räumen gegeben. Flammen und Funken können in Staub und Fugen lang anhaltende Schwelbrände verursachen, die erst Stunden nach Beendigung einer brandgefährlichen Tätigkeit zum Ausbruch kommen können.

Unbedingt erforderliche Brandschutzmaßnahmen bei Heißarbeiten sind:

 

 

- Freihalten der Arbeitsstelle von brennbaren Stoffen

- Bereitstellen geeigneter Löschgeräte vor Beginn der Heißarbeit; bei Flämmarbeiten ist zusätzlich immer eine gefüllte Löschleitung mit absperrbarem Strahlrohr vorzusehen.

- Fachkundige Überwachung während der Heißarbeit

- Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Beendigung der Heißarbeit.

Hinweise zur ordnungsgemäßen „Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten“ enthält die Richtlinie VB-03 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.

 

 

 

 
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